Wir bieten für Wohnungsmieter eine Schnuppermitgliedschaft an. Diese Schnuppermitgliedschaft kostet 26,00 Euro, ist auf genau einen Monat begrenzt und bedarf keiner Kündigung. Hier werden jedoch nur mündliche Auskünfte erteilt, es gibt keinen Schriftverkehr. […]
Archive: FAQs
Kann auch mein Partner/meine Partnerin die Beratung in Anspruch nehmen?
Soweit es sich um die gleiche Wohnung handelt, kann der Partner/die Partnerin als zweite Person beitragsfrei als Mitglied mit aufgenommen werden und die Beratung in Anspruch nehmen. […]
Ist der Zugang zur Geschäftsstelle barrierefrei?
Es stehen Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, die barrierefrei zu erreichen sind. […]
Benötige ich für die Rechtsberatung einen Termin?
Für eine Rechtsberatung benötigen sie immer einen Termin. Es können sowohl persönliche Vorsprachetermine als auch telefonische Rückruftermine vereinbart werden. Auch in den Außenberatungsstellen sollte man sich zuvor anmelden. […]
Kann mich mein Rechtsberater im Mieterverein auch vor Gericht vertreten?
Eine Vertretung vor Gericht ist rechtlich nur durch unsere Vertragsanwälte möglich. […]
Gibt es Beitragsermäßigungen?
Für Wohnungsmieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer mit geringem Einkommen beträgt der Jahresbeitrag 54,00 Euro zzgl. der Aufnahmegebühr von 26,00 Euro. Zur Berechnung des verminderten Beitrags reichen Sie bitte Ihre Einkommensunterlagen (Leistungsbescheid des Jobcenters, Rentenbescheid o.ä.) ein und teilen uns die Höhe Ihrer Miete zzgl. Nebenkosten und Heizkosten mit. […]
Kann ich auch ohne Mitgliedschaft beraten werden?
Ohne Mitgliedschaft ist eine Beratung rechtlich ausgeschlossen, da ansonsten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde, wonach bestimmte Interessenvereinigungen nur Mitglieder rechtlich beraten dürfen. […]
Kann ich den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
Die Mietervereine sind keine gemeinnützigen Vereine, sondern Interessensvereinigungen. Deshalb sind die Vereinsbeiträge nicht von der Steuer absetzbar. […]
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, wenn die Mitgliedschaft seit dem Eintrittsdatum bis zum Ende ds Kalenderjahres mindestens zwei Jahre besteht. Andernfalls wird die Kündigung erst zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres fällig. […]
Wie lange muss ich Mitglied bleiben?
Mitglieder müssen mindestens zwei komplette Jahresbeiträge zahlen. […]